Beschreibung

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist eine grundlegende Voraussetzung für die Beantragung vieler staatlicher Förderprogramme wie BEG, BAFA oder KfW. Wir berechnen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, um den Anforderungen der meisten Förderprogramme gerecht zu werden und genaue Ergebnisse zu erzielen.

Sobald Sie den Auftrag erteilt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Erfassungsformular zu.

In diesem Artikel sind Gebäudegrößen bis zu 400qm auswählbar. Wenn es sich um ein Gebäude >400qm handelt, ist für jede zusätzliche Fläche von 100 Quadratmetern ist 1 Stk. dieses Zusatzartikels dem Warenkorb hinzuzufügen.

Bitte beachten:

  • Controme führt Heizlastberechnungen nur im Rahmen eines Neukaufs eines Controme-Systems aus.
  • Dieser Artikel behandelt ausschließlich die Heizlastberechnung. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs über das AHA-PRO-Plugin ist nicht inbegriffen und wird separat nach Aufwand abgerechnet, sofern Sie diesen nicht selbst durchführen möchten.
  • Bei Mehrfamilienhäusern, in denen mehrere Controme Systeme mit eigenen Miniservern betrieben werden, muss der Abgleich mit dem AHA-PRO-Plugin durch Controme Experten ausgeführt werden.
  • Nachdem Sie das Datenaufnahmeformular eingereicht haben, wird überprüft, ob der im Artikel genannte Preis eingehalten werden kann. Es gibt jedoch Situationen, in denen bestimmte Eigenschaften des Gebäudes den Berechnungsaufwand deutlich erhöhen können. In solchen Fällen wird der Aufwand entsprechend angepasst und gegebenenfalls zusätzliche Kosten für die erhöhte Komplexität des Projekts veranschlagt.

Folgende Berechnungen werden durchgeführt:

  • Die Berechnung basiert auf raumweiser Heizlast gemäß DIN 12831 und bezieht sich auf U-Werte in Bestandsgebäuden.
    Transmissionswärmeverluste: Hierbei handelt es sich um Wärmeverluste über die Bauteile der Gebäudehülle.
  • Wärmeverluste über die Lüftung: Ein Gebäude erfordert ausreichende Belüftung, wobei Energie verloren geht. Der genaue Energieverlust hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Luftvolumenstrom, der Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage, Undichtigkeiten der Gebäudehülle oder dem hygienisch bedingten Mindestluftwechsel.
  • Zusätzliche Aufheizleistung: Diese bezieht sich auf die Leistung der Heizung, die benötigt wird, um das Gebäude nach einer Heizpause kurzzeitig wieder aufzuheizen. Die Berechnung umfasst die Summe der Transmissions- und Lüftungswärmeverluste sowie die zusätzliche Aufheizleistung.
  • Wunschtemperatur: Die DIN-Norm legt standardisierte Innentemperaturen fest, die für die Berechnung herangezogen werden, wenn keine anderen Temperaturen vereinbart sind. Für Wohn- und Schlafräume beträgt die Innentemperatur 20 °C, für Feuchträume und Bäder 24 °C und für beheizte Nebenräume wie Flure und Treppenhäuser 15 °C. Die Normaußentemperatur wird durch die geografische Lage des Gebäudes bestimmt.
  • U-Werte: Diese Werte geben an, wie viel Wärme bei einer Temperaturdifferenz von einem Grad Celsius über einen Quadratmeter eines Bauteils abfließt. Dies gilt für relevante Flächen wie Außenwände, Fenster, Außentüren, Dachflächen, Decken zu unbeheizten Räumen wie Keller oder Dachboden, Bodenplatte gegen Erdreich oder außen, Innenwände und Innentüren gegen unbeheizte Nachbarräume.
  • Luftwechsel: Dieser Wert gibt an, wie oft das Raumluftvolumen pro Stunde durch natürliche oder mechanische Lüftung ausgetauscht wird.
  • Speichermasse: Eine größere Masse kann mehr Energie speichern als eine kleinere. Das Gewicht des Gebäudes beeinflusst unter anderem die Wiederaufheizleistung einer Anlage nach einer längeren Heizpause.

Die Ergebnisse erhalten Sie als PDF-Dokument:

  • Zusammenstellung der Heizlastberechnung
  • Raumliste mit den jeweiligen Ergebnissen
  • detaillierte Berechnung für jeden Raum
  • Tabelle der verwendeten U-Werte aus Ihren Angaben bzw. den Annahmen

Haftungsausschluss: Alle Details zu den Fördersätzen und ‑bedingungen sind der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zu entnehmen. Controme stellt die Informationen zu den Fördersätzen lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Controme kann nicht garantieren, dass die genannten Fördermittel tatsächlich gewährt oder ausgezahlt werden. Die Gewährung und Auszahlung der Fördermittel unterliegt den Bedingungen der entsprechenden Förderprogramme, die von externen Behörden oder Institutionen festgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die aktuellen Richtlinien und Anforderungen der Förderprogramme zu prüfen und die erforderlichen Schritte zur Beantragung und Inanspruchnahme der Fördermittel einzuleiten. Controme übernimmt keine Haftung für finanzielle oder sonstige Verluste, die sich aus der Nichtgewährung oder Nichtauszahlung der genannten Fördermittel ergeben können. Es wird empfohlen, sich bei Fragen und Unsicherheiten an die zuständigen Behörden oder Institutionen zu wenden, um verbindliche und aktuelle Informationen zu erhalten.